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   BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85   

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BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85 (https://dejure.org/1985,906)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85 (https://dejure.org/1985,906)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1985 - BReg. 1 Z 97/85 (https://dejure.org/1985,906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung von Durchschreibpapier; Unauffindbarkeit einer dem früheren Testament widersprechenden Testamentsurkunde; Vernichtung des Testament durch den Erblasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1043
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Für die begehrte Einziehung des erteilten gemeinschaftlichen Erbscheins genügt es bereits, wenn die Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1966, 233/236; Senatsbeschlüsse vom 17.4.1978 - BReg. 1 Z 21/78 S 10/11 und vom 18.9.1985 - BReg. 1 Z 35/85 S. 12 m.w.Nachw.; Staudinger § 2361 RdNr. 15).

    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1971, 147/153; 1974, 95/105).

  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Nach allgemeiner Ansicht berührt es die Wirksamkeit eines Testaments nicht, wenn dieses ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BGH NJW 1951, 559; BayObLGZ 1967, 197/206; 1977, 59/62; Senatsbeschlüsse vom 9.8.1982 - BReg. 1 Z 33/82 S. 10 und vom 26.5.1983 S. 9; Palandt § 2255 BGB Anm. 4 a).

    Die Beeidigung eines Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum für unzulässig gehalten, weil eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung fehlt, im FGG-Verfahren in entsprechender Anwendung der ZPO (insbesondere §§ 448, 452 ZPO ) Beteiligte zu beeiden (BGH NJW 1954, 1127; 1937, 1116; BayObLGZ 1977, 59; Senatsbeschluß vom 7.2.1975 - BReg. 1 Z 100/74 S. 14; Jansen § 15 RdNr. 78; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 35, Bumiller/Winkler FGG 4. Aufl. Anm. 4, Bassenge/Herbst FGG/Rpfl. 3. Aufl. Anm. 6, je zu § 15 FGG ).

  • BayObLG, 08.02.1977 - BReg. 1 Z 145/76
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Daß das Landgericht den Angaben des Beteiligten zu 2 geglaubt hat, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (Senatsbeschluß vom 8.2.1977 - BReg. 1 Z 145/76 S. 14, insoweit in BayObLGZ 1977, 22 nicht abgedruckt, und vom 19.6.1984 - BReg. 1 Z 23/84 S. 7).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze oder gegen verfahrensrechtliche Vorschriften verstoßen hat, ferner, ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung z. B. BayObLGZ 1976, 67/75 f.; 1982, 59/64 und 309/312).
  • OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (BayObLG MDR 1980, 314/315; Senatsbeschlüsse vom 22.5.1981 - BReg. 1 Z 123/80 - und vom 9.8.1982 - w.o.; OLG Hamm NJW 1974, 1827 [OLG Hamm 08.07.1974 - 15 Wx 42/74] /1828; Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 15, BGB-RGRK RdNrn. 12, 13, Soergel RdNr. 13, Palandt Anm. 4 c. Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, je zu § 2255 BGB ; Johannsen WPM 1971, 402/408).
  • BayObLG, 22.05.1981 - BReg. 1 Z 123/80
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (BayObLG MDR 1980, 314/315; Senatsbeschlüsse vom 22.5.1981 - BReg. 1 Z 123/80 - und vom 9.8.1982 - w.o.; OLG Hamm NJW 1974, 1827 [OLG Hamm 08.07.1974 - 15 Wx 42/74] /1828; Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 15, BGB-RGRK RdNrn. 12, 13, Soergel RdNr. 13, Palandt Anm. 4 c. Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, je zu § 2255 BGB ; Johannsen WPM 1971, 402/408).
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 496/53
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Die Beeidigung eines Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum für unzulässig gehalten, weil eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung fehlt, im FGG-Verfahren in entsprechender Anwendung der ZPO (insbesondere §§ 448, 452 ZPO ) Beteiligte zu beeiden (BGH NJW 1954, 1127; 1937, 1116; BayObLGZ 1977, 59; Senatsbeschluß vom 7.2.1975 - BReg. 1 Z 100/74 S. 14; Jansen § 15 RdNr. 78; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 35, Bumiller/Winkler FGG 4. Aufl. Anm. 4, Bassenge/Herbst FGG/Rpfl. 3. Aufl. Anm. 6, je zu § 15 FGG ).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Keinesfalls besteht nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts ein für die Einziehung des Erbscheins erforderlicher hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für die Unwirksamkeit des Testaments vom 4.4.1978 (vgl. BGHZ 53, 245/256 und BGH NJW 1978, 1919 f.).
  • BayObLG, 22.10.1979 - BReg. 1 Z 63/79
    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    Bei Unauffindbarkeit einer Testamentsurkunde allein spricht noch keine Vermutung dafür, daß der Erblasser diese (in Widerrufsabsicht) vernichtet hat (Senatsbeschluß vom 22.10.1979 - BReg. 1 Z 63/79 S. 12; OLG Hamm aaO).
  • BayObLG, 28.11.1979 - BReg. 1 Z 48/79

    Antrag auf Aufhebung der Adoption; Schwerwiegende Gründe zum Wohl des Kindes und

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85
    In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (BayObLG MDR 1980, 314/315; Senatsbeschlüsse vom 22.5.1981 - BReg. 1 Z 123/80 - und vom 9.8.1982 - w.o.; OLG Hamm NJW 1974, 1827 [OLG Hamm 08.07.1974 - 15 Wx 42/74] /1828; Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 15, BGB-RGRK RdNrn. 12, 13, Soergel RdNr. 13, Palandt Anm. 4 c. Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 5, je zu § 2255 BGB ; Johannsen WPM 1971, 402/408).
  • BGH, 23.11.1977 - IV ZR 162/76

    Leistungsfreiheit einer Versicherung wegen Eintritts eines Versicherungsfalls auf

  • BGH, 10.05.1951 - IV ZR 12/50

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
  • BayObLG, 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163; 2005, 138/139).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    a) Die Frage, ob ein als letztwillige Verfügung in Betracht kommendes Schriftstück von dem Erblasser eigenhändig ge- und unterschrieben worden ist, ob es also als formgültiges Testament angesehen werden kann (§ 2247 Abs. 1 BGB) liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG, FamRZ 1986, 1043 [1044]; BayObLG, FamRZ 1992, 1206; BayObLG, FamRZ 1995, 1523).
  • BayObLG, 30.04.1990 - 1a BReg Z 22/89

    Wirksamkeit eines verlorengegangenen Testaments; Beweis der Formgültigkeit eines

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  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    bb) Die Tatsache der Errichtung sowie die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original durfte das Beschwerdegericht den übereinstimmenden Angaben der Beteiligten zu 1 bis 3 entnehmen; denn zum Nachweis von Existenz und Inhalt des nicht mehr vorhandenen Testaments dürfen alle zulässigen Beweismittel herangezogen werden (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043 /1044).

    Anhaltspunkte für weitere, insbesondere förmliche Ermittlungen durch das Beschwerdegericht (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043/1045; Palandt/Edenhofer BGB 53. Aufl. § 2255 Rn. 12), liegen nicht vor.

    Die Ermittlungspflicht reicht nur so weit, als der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher aufgrund der Tatbestandsvoraussetzungen des materiellen Rechts bei sorgfältiger Überlegung Anlaß geben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 515/516; BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044 f.; Keidel/Amelung § 12 Rn. 85 m.w.Nachw.).

  • OLG München, 11.04.2011 - 31 Wx 33/11

    Testamentswiderruf: Nichtausführung eines Auftrags des Erblassers zur Vernichtung

    d) Aus den von der Bevollmächtigten des Beteiligten zu 3 angeführten Entscheidungen (BayObLG Rpfl. 1980, 60; BayObLG FamRZ 1986, 1043) lässt sich für den vorliegenden Fall nichts herleiten, denn diese befassen sich mit den Anforderungen an den Nachweis der Errichtung eines nicht mehr vorhandenen Testaments, nicht aber mit den Anforderungen an den Widerruf eines Testaments.
  • OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05

    Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im

    Ist diese jedoch nicht auffindbar, können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe aller zulässigen Beweismittel bewiesen werden (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).
  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

    a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass, wenn die Urschrift eines Testaments nicht auffindbar ist, Errichtung und Inhalt des Testaments auch mit anderen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden können (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163).
  • BayObLG, 10.02.1992 - BReg. 1 Z 57/91

    Nachweis eines Widerrufs durch Vernichtung eines Testaments durch eine dritte

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht ferner dargelegt, dass mit dem Brief vom 16.6.1987 die Errichtung eines die Beteiligte zu 3 begünstigenden Testaments nachgewiesen ist (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht ferner dargelegt, dass bei verbleibenden Zweifeln an einer wirksamen Vernichtung den Beteiligten zu l und 2, die sich zur Begründung des von ihnen beanspruchten Erbrechts auf die Vernichtung berufen, die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren zu überbürden wäre (vgl. BayObLGZ 1983, 204/207; BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044).

  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 1a Z 24/90

    Versagung des beantragten Erbscheins wegen Fehlens eines

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß nach allgemeiner Ansicht die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt wird, wenn dieses ohne den Willen des Erblassers vernichtet worden ist, und daß in einem solchen Fall Errichtung sowie Inhalt des Testaments auf Grund aller zulässigen Beweismitteln festgestellt werden können (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044 und ständige Rechtsprechung).

    Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlaß geben (BayObLGZ 1979, 256/261 f. m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer § 2358 Anm. 1) über die Art und den Umfang der Ermittlungen entscheidet das Tatsachengericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044 f. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 11.07.1989 - BReg. 1a Z 31/89

    Einziehung eines erteilten Erbscheins; Beweislast hinsichtlich der Errichtung und

    Daß das Landgericht den Zeuginnen geglaubt hat, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 1043/1045 m.w.Nachw.).

    Dieser Grundsatz verpflichtet das Gericht zwar, alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Beweise zu erheben (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1045 m.w.Nachw.).

  • LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05

    Keine Vermutung für Vernichtung eines Testaments durch Erblasser bei

  • BayObLG, 21.02.2005 - 1Z BR 101/04

    Nachweis der Erbeinsetzung bei unvollständigem gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BayObLG, 06.09.1990 - BReg. 1a Z 75/89

    Formgültiges Testament; Eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung;

  • BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der

  • BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91

    Vorzug des förmlichen Beweisverfahrens vor formlosen Ermittlungen

  • OLG Stuttgart, 21.01.2002 - 19 (8) W 644/99

    Erbscheinsverfahren: Nachweis des Inhalts eines verlustig gegangenen Testaments

  • BayObLG, 17.02.1993 - 1Z BR 74/92

    Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins; Herstellung eines eigenhändigen

  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91

    Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines

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